Für eine umfassende Erstberatung berechnen wir grundsätzlich 100 EUR zzgl. MwSt. Dabei wird die Gebühr für die Erstberatung im Falle einer Beauftragung auf weitere Gebühren angerechnet.
Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder per Videokonferenz in den Sprachen Deutsch, und Englisch.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten häufig übernommen. Zur Sicherheit können Sie vor Durchführung der Beratung eine entsprechende Deckungszusage einholen.
Die weitere anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist vom Gegenstandswert abhängig. Vor einer Beauftragung werden Sie ausführlich über alle Kosten informiert und aufgeklärt.
Leider sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG aber häufig so niedrig bemessen, dass eine fachgerechte anwaltliche Vertretung auf dieser Grundlage nicht wirtschaftlich erfolgen kann.
Je nach Rechtsgebiet und Komplexität des konkreten Falls arbeiten wir daher nahezu ausschließlich mit Pauschalvergütungs- und Stundenhonorarvereinbarungen. Das Stundenhonorar des Rechtsanwalts kann dabei je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen 150 und 250 EUR pro Stunde zzgl. MwSt. betragen.
Gerne können Sie mit uns auch eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen.